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Feuerbestattung von A bis Z

Zum besseren Verständnis werden im Folgenden erklärungsbedürftige technische Termini sowie wichtige Begriffe zum Thema Feuerbestattung erläutert. Falls Sie weitergehende Fragen oder Anregungen haben, sollten Sie die Gelegenheit nutzen und uns kontaktieren.

Abgase
Mit Luftverunreinigungen belastete Gase. Luftverunreinigungen sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft (78 % Stickstoff, 21% Sauerstoff, 003% Kohlendioxid, 0,97% Edelgase), insbesondere durch Staub, Ruß, Gase und Geruchsstoffe.

Abhitzekessel
Vorrichtung zur Temperaturverringerung der austretenden, heißen Rauchgase.

Amalgam
Quecksilberhaltige Legierung, die hauptsächlich für Zahnfüllungen in der Dentalmedizin Anwendung findet. Da die Schmelzpunkte dieser Verbindungen unterhalb der typischen Einäscherungstemperaturen liegen, kann es während des Einäscherungsbetriebs bei entsprechenden Amalgameinträgen zur Freisetzung von luftverunreinigenden Quecksilberdämpfen kommen. Maßnahmen zur Begrenzung etwaiger Quecksilberemissionen sind beim Betrieb von Einäscherungsanlagen gem. 27.BImSchV nicht erforderlich.

Anonyme Beisetzung
Von den Angehörigen verfügte Aschenbeisetzung in einem gemeinschaftlichen Bestattungsplatz, der keine individuellen Grabmerkmale (Namensnennung u.a.) aufweist und keine Möglichkeiten einer individuellen Grabgestaltung und –pflege bietet. Die Aschenbeisetzung erfolgt in der Regel in einer Aschekapsel (Ausnahme: Streuwiese).

Asche
Mineralische, nicht-oxidierbare Rückstände des Einäscherungsprozesses. Der Asche eines eingeäscherten Leichnams steht der gleiche Anspruch auf pietätvollem Umgang und Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Verstorbene zu.

Aschekapsel
Nach DIN 3198 "Aschekapseln für Urnen" normiertes luft- und wasserdichtes Metallbehältnis zur Aufnahme der aufbereiteten (ausgekühlt, zerkleinert, von Metallteilen befreit) Asche eines eingeäscherten Verstorbenen.

Aschemühle
Vorrichtung zur Zerkleinerung der Asche i.d.R. mit integriertem Magnet zur Separation ferromagnetischer Bestandteile

Ascherückführung
Technische Vorrichtung zur Rückführung der in den Staubabscheidern abgeschiedenen Flugaschen in den Einäscherungsofen. Bezweckt wird eine Zusammenführung von Ofenasche und Flugasche, so dass entsprechend der Vorgabe einer vollständigen Erfassung die Asche in ihrer Gesamtheit beigesetzt werden kann. Durch betriebsorganische Maßnahmen wird eine Vermischung von Aschen aus verschiedenen Einäscherungsvorgängen ausgeschlossen.

Beisetzung
Vgl. Bestattung

Bestatter
Gewerbetreibende, die Dienstleistungen sowie z.T. handwerkliche Tätigkeiten rund um das Bestattungswesen ausüben.

Bestattung
Durch religiöse Bräuche und gesellschaftliche Rituale geprägter Vorgang der Verbringung eines menschlichen Leichnams oder dessen sterbliche Überreste in seine letzte Ruhestätte (Grab). Eine halbanonyme Bestattung liegt vor, wenn der Sarg bzw. die Urne in einer Gemeinschaftsgrabanlage verbracht und lediglich die persönlichen Daten der Bestatteten auf einer Gedenktafel o.ä. festgehalten werden. Die anonyme (namenlosen) Bestattung erfolgt auf ausgewiesenen (Rasen-)Flächen ohne sichtbare Hinweise zur Identität der Beigesetzten.

Bestattungseinrichtung
Räume, Gebäude oder Teile davon, die der Aufbewahrung, Versorgung oder Aufbahrung von Verstorbenen oder der Feuerbestattung dienen (Begriffsbestimmung gem. BestattG LSA).

Bestattungsgebühren
Einmalige oder wiederkehrende Zahlungen an die öffentliche Hand, die für die Benutzung öffentlicher Anlagen/Einrichtungen (Benutzungsgebühr) und/oder für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen (Verwaltungsgebühr) erhoben werden. Gebühren müssen durch Beschluss der Kommunalvertretung satzungsrechtlich festgelegt werden. Im Bestattungswesen werden i.d.R. für die Grabnutzung, die Nutzung einer Feierhalle sowie die Bestattungsleistungen Benutzungsgebühren erhoben. Für die Ausstellung von Sterbeurkunden, Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Überführungen und andere Amtshandlungen werden i.A. gesonderte Verwaltungsgebühren erhoben.

Betreiber
Die für den (Einäscherungs-)Anlagenbetrieb verantwortliche Person/Institution. Im juristischen Sinn ist der Anlagenbetreiber nicht eine Institution, sondern eine natürliche Person. Dieser Sachverhalt ist insbesondere bei (strafrechtlichen) Haftungsfragen von Bedeutung. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass sich nach deutschem Strafrecht Institutionen als solches nicht strafbar machen können, sondern lediglich natürliche Personen, die innerhalb bzw. für die Institution arbeiten.

Betriebswart
Gem. VDI-Richtlinie 3891 zu verwendende Bezeichnung für das Bedienungspersonal einer Feuerbestattungsanlage

Brenner
Erdöl- bzw. gasgefeuerte Vorrichtung zur Vorwärmung der Einäscherungskammern

Bundes-Immissionsschutz-verordnung (hier: 27. BImSchV)
Siebenundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung – 27.BImSchV) vom 19.März 1997. Die auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassene Rechtsverordnung beinhaltet umweltrechtliche Bestimmungen für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerbestattungsanlagen.

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, die belebte Natur (Tiere und Pflanzen), die Umweltkompartimente Wasser, Luft und Boden sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Die Vorschriften des BImSchG betreffen insbesondere die Errichtung und den Betrieb von Anlagen.

Bypass
Hier: Verbindungskanal zwischen Einäscherungsofen und Schornstein. Dieser Verbindungskanal wird für Notfälle bzw. Betriebsstörungen vorgehalten. Bei Störungen wie z.B. erhöhte Temperaturen, die zu massiven Schäden der Rauchgasreinigungsaggregate führen können, wird das Abgas direkt über den Bypass zum Schornstein geleitet. Durch Vorhaltung eines Bypasskanals wird insbesondere sichergestellt, dass auch im Falle von Betriebsstörungen ein laufender Einäscherungsvorgang ordnungsgemäß zu Ende geführt werden kann.

Columbarium
Vgl. Kolumbarium

Cornea
Medizinische Bezeichnung für die Augenhornhaut (vgl. Hornhautspende)

Dioxine
Vereinfachte Bezeichnung für Polyhalogenierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/F). Die Stoffklasse der PCDD/F umfasst insgesamt 210 Verbindungen. PCDD/F zählen zu den besonders umweltgefährdenden Substanzen. Sie können bereits in extrem niedrigen Konzentrationen umweltschädigende Wirkungen auslösen. Aus Vorsorgegründen wurde für Einäscherungsanlagen und weitere Anlagen eine maximal zulässige Konzentration an PCDD/F von 0,1 ng je m3 Abgas festgelegt. Ein Nanogramm (ng) entspricht 10-9 Gramm (g). Zur Bestimmung des Gehalts an PCDD/F werden 17 Verbindungen stellvertretend für die Gesamtheit von 210 Verbindungen analysiert. Den 17 Verbindungen werden entsprechend ihrer Toxizität dimensionslose Toxizitätsäquivalenzfaktoren im Wertebereich von 0 bis 1 zugeordnet. Rechnerisch erhält man den Gehalt an PCDD/F durch Multiplikation der gemessenen Konzentration der 17 Verbindungen mit ihren zugehörigen Toxizitätsäquivalenz-faktoren und anschließender Addition aller Produkte.

Drehplatten (-roste)
Geschlossene, drehbar gelagerte Platten, die innerhalb des Einäscherungsofens angeordnet sind. Sie dienen als Auflagefläche für die Asche.

Economiser (Eco)
Bezeichnung für einen Abgas-Wasser-Wärmetauscher (Speisewasser-Vorwärmer). Das vorgewärmte Wasser kann in Heizungssystemen oder zur Brauchwarmwassererzeugung genutzt werden. Bei Verzicht auf eine Wärmeabnahme wird das Kühlmedium Wasser in einem geschlossenen Kreislaufsystem gefahren. Das am Wärmeaustauscher austretende erwärmte Wasser wird hierbei über ein Rückkühlwerk stets auf das festgelegte Temperaturniveau am Wärmetauschereintritt abgekühlt.

Einäscherung
Begriff für die thermische Behandlung eines Verstorbenen in einem speziell für diesen Zweck konzipierten technischen Apparat. Die technische Durchführung muss den Belangen eines würde- und ehrfurchtsvollen Umgangs mit Verstorbenen in hohem Maße Rechnung tragen. Hierzu gehört, dass der thermische Oxidationsprozess des Leichnams nicht durch Einwirken von Brennerflammen vollzogen wird. Vielmehr wird die Apparatur vor der Beschickung vorgeheizt, so dass der Oxidationsprozess durch Selbstentzündung gestartet und lediglich durch Zuführung vorgewärmter Luft zu Ende geführt werden kann. Abgesehen von diesen Maßnahmen wird der Oxidationsvorgang sich selbst überlassen. Weitere Eingriffe jeder Art zur Beschleunigung dieses Vorganges (wie z.B. Brennerflammen) sind gem. Betriebsordnung für Feuerbestattungsanlagen (vgl. Gesetz über die Feuerbestattung) streng verboten. Angesichts der besonderen Zweckbestimmung i.V.m. gesonderten Durchführungsbestimmungen wird der Vorgang der thermischen Behandlung eines Verstorbenen als Einäscherung bezeichnet. Der besonderen Aufgabenstellung entsprechend und vor dem Hintergrund einer klaren Abgrenzung zu anderen thermischen Feuerungsprozessen ist die Verwendung des Begriffs "Verbrennung" als Synonym für "Einäscherung" zu vermeiden.
Die Verstorbenen sind bekleidet, in Särgen liegend einzuäschern. In jeder Einäscherungskammer darf jeweils nur ein Verstorbener eingeäschert werden. Die Einäscherungsanlage ist so zu betreiben, dass die Asche eines Einäscherungsvorganges vollständig und unvermischt gewonnen werden kann.

Einäscherungsanlage
Aus mehreren technischen Vorrichtungen zusammengesetzte Systemeinheit, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient.

Einfahrmaschine/-vorrichtung
In horizontaler Richtung verschiebbare Hebebühne, die zur Beschickung des Ofens oder dem sog. "Einfahren des Sarges" verwendet wird.

Emissionen
Die von einer (Einäscherungs-)Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen (Begriffsdefinition im Sinne der 27.BImSchV).

Emissionsgrenzwert
Gesetzlich vorgeschriebener zulässiger Maximalwert für die Konzentration eines bestimmten Luftschadstoffes im Abgas. Der Emissionsgrenzwert stellt ein über eine vorgegebene Zeitperiode (i.d.R. 1 Stunde) erfasster Mittelwert aus mehren Einzelmessungen dar. Beim Betrieb von Einäscherungsanlagen sind gem. 27.BImSchV für Kohlenmonoxid (50 mg/m3), Gesamtkohlenstoff , (20 mg/m3), Gesamtstaub (10 mg/m3) sowie Dioxinen und Furanen (0,1 ng/m3) die in Klammer stehenden Emissionsgrenzwerte für die benannten Stoffe einzuhalten.

Emissionsmessung
Turnusmäßig durchzuführende Kontrollmessungen zur Überprüfung, inwieweit die Emissionsgrenzwertanforderungen eingehalten werden.

Erdbestattung
Konventionelle Form der Bestattung. Die Beisetzung des Leichnams erfolgt in einem Sarg, der unterhalb der Erdoberfläche verbracht wird.

Etagenofen
Bezeichnung für eine spezielle Bauform eines Einäscherungsofens. Abweichend von der konstruktiven Gestaltung des Flachbettofens mit geschlossener Sargauflagefläche bilden beim Etagenofen i.A. versetzt angeordnete Steine (Sargbrückensteine) die Sargauflage. Unter der Sargauflage sind etagenförmig zwei oder mehrere Drehplatten positioniert. Die Ascherückstände lagern sich unter Einwirkung der Schwerkraft auf den Drehplattenflächen ab. Durch Betätigen der Drehplatten gelangen die Aschen sukzessive zur Ascheentnahmestelle.

Fehlgeborenes
Eine menschliche Leibesfrucht, welche nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes kein Lebenszeichen aufweist und weniger als 500 g aufweist (vgl. Totgeborenes). Fehlgeborene sind unter Beachtung der Bestimmungen der Länder im Allgemeinen nicht bestattungspflichtig.

Feierhalle
Für Trauerfeierlichkeiten vorgehaltene Räumlichkeit (Abschiedsraum, Trauer(-feier-)halle)

Festbettfilter
Rauchgasreinigungsaggregat bestehend aus einem mit körnigem Schüttgut gefüllten Behälter. Festbettfilter (Schüttschichtfilter) können sowohl zur Partikelabscheidung als auch zur Entfernung gasförmiger Schadstoffe durch Anlagerung (sog. Adsorption) eingesetzt werden.

Feuerbestatter
Vgl. Betriebswart

Feuerbestattung
Ende des 19. Jahrhunderts eingeführter Begriff, der die thermische Behandlung eines Verstorbenen in einem geschlossenen technischen Apparat (Ofen) kennzeichnet. Die im Ergebnis dieser Behandlung verbleibende Asche wird in einer Urne verbracht und beigesetzt. Die Feuerbestattung unterscheidet sich somit grundlegend von der im Vorchristentum oder in außereuropäischen Ländern praktizierten Leichenverbrennung auf offenen Feuerstellen.

Feuerbestattungsanlage
Vgl. Einäscherungsanlage

Feuerbestattungsverein
Von Seiten der Anhänger der Feuerbestattung im späten 19. Jahrhundert initiierte Organisationsform. Abgesehen von einer ideellen Förderung der Feuerbestattung zeichneten sich die Feuerbestattungsvereine z.T. für die Finanzierung sowie Errichtung und Betrieb der ersten Feuerbestattungsanlagen verantwortlich. Insbesondere in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg entstanden „Volks-Feuerbestattungsvereine“, die u.a. Feuerbestattungskassen einführten und bisweilen mehrere Hunderttausend Mitglieder zählten. Während des Nationalsozialismus wurden die Feuerbestattungsvereine annektiert. In den letzten Jahren wurden in Deutschland einige Feuerbestattungsvereine hauptsächlich zum Zwecke der Betreiberfunktion von Feuerbestattungsanlagen (neu) gegründet.

Filter
Technische Vorrichtung zur Abtrennung von Luftverunreinigungen (insbesondere Partikel, vgl. Staubabscheider).

Flachbettofen
Bezeichnung für einen Einäscherungsofen, der durch eine geschlossene Sargauflagefläche gekennzeichnet ist.

Flamarium
Ein aus dem lateinischen Begriff „flamen“ („Anbläser“ – Opferpriester in der römischen Antike) abgeleitete Bezeichnung für die gesamte bauliche Einheit einer Feuerbestattungsanlage. Der Begriff steht weiterhin für eine neue Ausdrucksform im Feuerbestattungswesen, die abweichend von der bisherigen Praxis den eigentlichen Feuerbestattungsprozess als integralen Bestandteil der Beisetzung begreift. Dieser Sachverhalt spiegelt sich sowohl in der architektonischen Gesamtkonzeption, der Betriebsweise der Einäscherungsanlage als auch der Durchführung des Trauerrituals wider. Die Bezeichnung „Flamarium“ ist markenrechtlich geschützt. Dies eröffnet die Möglichkeit wichtige Schutzziele im Feuerbestattungswesen zu festigen. Mit der Namensvergabe sind Verpflichtungen i.V.m. einem Verhaltenskodex der involvierten Akteure verbunden, die der Sicherstellung elementarer Grundsätze der Feuerbestattungskultur dienen.

Flugasche
Feinteilige Aschebestandteile die mit dem Abgasstrom aus dem Einäscherungsofen ausgetragen und in nachgeschalteten Staubabscheidern zurückgehalten werden.

Flugstromverfahren
Rauchgasreinigungsverfahren, bei dem zur Entfernung von gasförmigen Schadstoffen ein Pulver (sog. Sorbens) in den Abgaskanal dosiert wird. Der Reinigungseffekt beruht auf einer Anlagerung (sog. Adsorption) der Schadstoffe an den Pulverteilchen. Die Pulverteilchen werden zusammen mit der Flugasche im Gewebefilter abgeschieden.

Friedhof
Geschlossenes für das Anlegen von Grabstellen ausgewiesenes Areal. Neben den eigentlichen Grabfeldern umfasst das Areal städtischer Friedhöfe im Allgemeinen Weg-, Stell-, Wasser- und Grünflächen, Bebauungen sowie ggf. sonstige bauliche Anlagen wie z.B. Denkmale oder Kunsteinrichtungen.

Gesamtkohlenstoff
Kohlenstoff (C) ist ein chemisches Element, welches rein als Kohle, Ruß sowie Diamant oder in Form von Verbindungen wie Erdöl und Erdgas vorkommt. Bekannte Kohlenstoffverbindungen sind die Kohlenwasserstoffe und Verbindungen mit Sauerstoff (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid). Kohlenstoffverbindungen sind die wichtigsten Bausteine aller bekannter Organismen. Der Begriff „Gesamtkohlenstoff“ ist ein sogenannter Summenparameter für die Gesamtheit aller vorhandenen gasförmigen Verbindungen mit einem Kohlenstoff-Grundgerüst (organische Verbindungen) in einem bestimmten System (z.B. Abgas einer Anlage). Der Summenparameter „Gesamtkohlenstoff“ ist sozusagen ein aus praktischen Gründen verwendete Behelfsmessgröße, da die Vielzahl der auftretenden organischen Verbindungen in einem Abgas zum einen grundsätzlich schwer zu bestimmen sind und zum anderen generell nicht kontinuierlich gemessen werden können.

Gemeinschaftsgrab
Gekennzeichnete Grabanlage, in der die sterblichen Überreste mehrerer Verstorbener beigesetzt werden.

Gesetz über Feuerbestattung
Erstes und bislang einziges bundeseinheitliches Feuerbestattungsgesetz vom 15.05.1934 (Anmerkung: In deutschen Teilstaaten wie z.B. Preußen wurden bereits zuvor Feuerbestattungsgesetze erlassen). Auf Grundlage dieses Gesetzes wurde am 10.08.1938 eine Rechtsverordnung zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes erlassen.

Gewebefilter
Staubabscheidevorrichtung, die aus textilen Filtermedien besteht

Grab
Die (sinnbildlich) letzte Ruhestätte eines Verstorbenen. Zur Kennzeichnung der Grabstätte werden im Allgemeinen Grabsteine, Gedenktafeln u.ä. mit Inschriften zu persönlichen Daten des Verstorbenen (Name, Geburts- und Sterbedatum , u.a.) aufgestellt.

Gruft
Unterirdisch bzw. oberirdisch angelegte ausgemauerte Familiengrabstätten. Dieser historische Grabtyp wird in europäischen Kulturkreisen im Allgemeinen nicht mehr praktiziert.

Hornhautspende
Auf der rechtlichen Grundlage des Transplantationsgesetzes kann Verstorbenen die Augenhornhaut zum Zwecke einer Gewebespende entnommen werden. Eine Entnahme kann bis ca. 72 h nach Todeseintritt erfolgen Der Eingriff darf nur vorgenommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt hat (z.B. Organspenderausweis) oder dessen nächsten Angehörigen diesem Eingriff zustimmen. Maßgeblich für diese Entscheidung ist nicht die persönliche Auffassung des Angehörigen, sondern der mutmaßliche Wille des Organspenders. Nächste Angehörige sind in der Rangfolge ihrer Nennung Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern (bei Minderjährigen), volljährige Geschwister, Großeltern. Zu einer Entscheidung zur Organspende sind nur die nächsten Angehörigen befugt, die in den letzten 2 Jahren vor dem Tod des potenziellen Spenders zu diesem persönlichen Kontakt hatten. Dem nächsten Angehörigen steht eine volljährige Person gleich, die dem potenziellen Spender bis zu seinem Tode in besonderer Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat. Der Tod des möglichen Organspenders muss durch 2 dafür qualifizierte Ärzte im Rahmen von 2 unabhängig voneinander durchgeführten Untersuchungen festgestellt werden. Die Organentnahme und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen müssen unter Achtung der Würde des Organspenders in einer der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise durchgeführt werden. Der Leichnam des Organspenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen.

Infektionsleiche
Eine verstorbene Person, die an einer meldepflichtigen Krankheit gemäß dem Infektionsschutzgesetz oder einer anderen, schweren übertragbaren Krankheit gelitten hat , die durch die Leiche verbreitet werden kann (Begriffsbestimmung gem. BestattG LSA).

Katafalk
Aufbahrungsgestell, auf dem der Sarg während der Trauerfeier steht.

Katalysator
Hier: Vorrichtung zum Zwecke der Abgasreinigung (Oxidationskatalysator). Bezeichnung für ein festes Trägermaterial mit aufgebrachten katalytisch wirkenden Substanzen wie z.B. Platin, die bestimmte chemische Reaktionen (hier: Oxidationsreaktionen) beschleunigen, die ansonsten unter den gleichen Milieubedingungen (Gastemperatur bzw. –druck) nicht oder nur sehr langsam ablaufen würden.

Knochenmühle
Veraltete Bezeichnung für Aschenmühle bzw. Aschezerkleinerungsvorrichtung

Kohlenmonoxid
Gasförmige chemische Verbindung, die u.a. bei unvollständig verlaufenden Verbrennungsprozessen freigesetzt wird. Einäscherungsanlagen sind gem. 27.BImSchV so zu betreiben, dass der Stundenmittelwert an Kohlenmonoxid 50 mg je Kubikmeter Abgas nicht überschreitet. Kohlenmonoxid ist die klassische Leitsubstanz zur Bewertung der feuerungstechnischen Bedingungen. Die kontinuierliche Überwachung des Gehalts an Sauerstoff und Kohlenmonoxid (wie dies in der 27.BImSchV gefordert wird) dient der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs und ermöglicht darüber hinaus eine Optimierung der Feuerungsvorgänge. Kohlenmonoxid ist ein reiz-, farb- und geruchloses Gas. Insbesondere in geschlossenen Räumen besteht in Gegenwart von Kohlenmonoxid die Gefahr von Vergiftungserscheinungen, da das Gas aufgrund seiner hohen Affinität gegenüber den roten Blutkörperchen die Sauerstoffaufnahme blockiert.

Kolumbarium
Gemeinschaftliche Urnengrabstätte mit kammerartigen Wandstellflächen für die Unterbringung der Urnen

Kondukt
Trauerzug/-geleitschaft

Kremation
Vgl. Einäscherung

Kremationstechniker
Kremationstechniker ist eine Berufsbezeichnung für technische, in Feuerbestattungseinrichtungen / Krematorien tätige Fachkräfte, die zur Erlangung dieser Bezeichnung eine Prüfung vor der Handwerkskammer Düsseldorf erfolgreich abgelegt haben.
Hinweis:
Für die technischen Mitarbeiter eines Krematoriums gibt es bislang keine einheitliche Bezeichnung. Im deutschen Sprachgebrauch werden Bezeichnungen wie Kremierer, Kremator oder Einäscherer verwendet. Im Bemühen um eine einheitliche Sprachbezeichnung wird in der VDI-Richtlinie 3891 „Emissionsminderung Einäscherungsanlagen“ der Begriff „Betriebswart (Einäscherungswart, Feuerbestatter)“ als Bezeichnung für das Bedienungspersonal festgelegt. Andere Bezeichnungen sind nach der o. g. Richtlinie zu vermeiden. Die Bezeichnung „Kremationstechniker“ wurde mit Aufnahme des gleichnamigen Ausbildungsganges im Jahre 2005 neu eingeführt.

Krematorium
Bezeichnung für ein Gebäudekomplex, in dem abgesehen von der Einäscherungsanlage häufig Verwaltungstrakt, Feierhalle(n) und sonstige mit der Feuerbestattung in Zusammenhang stehende Funktionsräume untergebracht sind.

Kremierer
Vgl. Betriebswart

Kühlzelle/-halle
Klimatisierter Raum für die zwischenzeitliche Unterbringung der Verstorbenen

Leiche
Körper eines Menschen, bei dem sichere Todeszeichen bestehen oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt wurde. Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers, die nicht zusammengeführt werden können, gelten als Leiche. Als Leiche gilt auch das Skelett eines Menschen (Begriffsbestimmung gem. BestattG LSA)

Leichenhallen
Räume oder Gebäude der Friedhöfe, der Krankenhäuser, der Bestattungsunternehmen und der pathologischen Institute sowie der Krematorien, in denen Leichen bis zur Beisetzung oder Einäscherung aufbewahrt werden (vgl. Kühlhalle).

Leichenschau
Im Gesetz über die Feuerbestattung verankerte Festlegung, wonach eine Freigabe zur Einäscherung erst im Ergebnis einer zweiten amtsärztlichen Untersuchung (sog. Leichenschau, d.h. ergänzende Kontrolle zum ersten Befund des Arztes, der den Tod unter Benennung der Ursache festgestellt hat) erteilt werden darf. Im Rahmen dieser Untersuchung soll die Todesursache bestätigt und jeglicher Verdacht eines nicht natürlichen Todes ausgeschlossen werden. Die nur für die Feuerbestattung geltende und noch heute praktizierte Leichenschau basiert vorrangig auf kriminalistischen Motiven. Durch eine zusätzliche Kontrolle soll die Gewissheit über die Todesursache erhöht werden, da bei der Einäscherung ggf. forensisch bedeutsames Beweismaterial unwiederbringlich verloren gehen kann.

Leichenteile
Ausgenommen des Kopfes und des Rumpfes, alle übrigen abgetrennten Körperteile und Organe einer verstorbenen Person (Begriffsbestimmung gem. BestattG LSA). Leichenteile unterliegen nicht der Bestattungspflicht.

Leichenzelle
In einigen Feuerbestattungseinrichtungen separat vorgehaltene Vorrichtung für die zwischenzeitliche Unterbringung von Verstorbenen, deren Todesursache nicht eindeutig festgestellt wurde bzw. die eines nicht natürlichen (ggf. gewaltsamen) Todes gestorben sind. Durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen wird der Zutritt von Unbefugten sichergestellt. Über die weitere Vorgehensweise (Obduktion, Freigabe zur Einäscherung) hat die Staatsanwaltschaft zu befinden.

Luftvorwärmung (Luvo)
Bezeichnung für einen Abgas-Luft-Wärmetauscher. Der Luvo dient zur Vorwärmung der für den Einäscherungsvorgang benötigten Prozessluft. Durch diese Maßnahme kann der Brennstoffverbrauch der Brenner verringert werden.

Mineralisierung(-skammer)
Bezeichnung für eine separate Kammer eines Einäscherungsofens, die zur thermischen Nachbehandlung der Asche dient. Bezweckt wird eine weitergehende Oxidation organischer Verbindungen, so dass die verbleibende Asche überwiegend aus mineralischen, nicht brennbaren Bestandteilen besteht.

Muffel(-kammer)
Bezeichnung für die Haupteinäscherungskammer eines Einäscherungsofens, in der der Sarg eingeführt wird.

Nachbrennkammer
Bezeichnung für eine separate Kammer oder Zone eines Einäscherungsofens, die zur thermischen Nachbehandlung der freigesetzten Rauchgase dient. Bezweckt wird eine weitergehende Oxidation nicht vollständig oxidierter Verbindungen wie z.B. Kohlenmonoxid.

nichtnatürlicher Tod
Ein nichtnatürlicher Tod liegt vor, wenn der Tod durch Selbsttötung, durch sonstiges menschliches Einwirken oder durch einen Unglücksfall eingetreten ist. Es wird vermutet, dass ein Tod, bei dem die Todesart ungeklärt ist, ein nichtnatürlicher Tod war (Begriffsbestimmung gem. BestattG LSA).

Normzustand
Aus Gründen der Vergleichbarkeit beziehen sich Angaben zu Emissionsgrenzwerten u.ä. immer auf das trockene Abgasvolumen im Normzustand (Temperatur: 273 K, Druck: 1013 hPa).

Ofenasche
Asche, die direkt aus dem Einäscherungsofen entnommen wird (vgl. Flugasche)

Pappsarg
Trivialname für einen Sarg, der aus Cellulose-Holz-Verbundmaterialien besteht

Pietät
Lateinischer Begriff für Ehrfurcht, Achtung (besonders gegenüber Toten)

post mortem (p.m.)
Lateinisch: nach dem Tode; der daraus abgeleiteter Begriff „postmortal“ kennzeichnet insbesondere Erscheinungen, die nach dem Tode auftreten/stattfinden

Quecksilber
Leichtflüchtiges Schwermetall, welches u.a. in Amalgam-Zahnfüllungen eingesetzt wird.

Quench
Schockartige Kühlung der Rauchgase durch Flüssigkeitseinspritzung (i.d.R. Wasser) in den Rauchgaskanal. Diese Maßnahme wird u.a. zur Unterdrückung der Bildung von Dioxinen und Furanen angewendet.

Rasenbeisetzung
Vgl. Anonyme Beisetzung

Rauchgas
Ein insbesondere mit Ruß beladenes Abgas aus thermischen (Verbrennungs-)Anlagen

Reichsfeuer-bestattungsgesetz
Vgl. Gesetz über die Feuerbestattung

Reihengrab
Bezeichnung für eine Grabstelle, die mit weiteren nebeneinander angeordneten Grabstellen eine Reihenformation bildet. Hierbei handelt es sich um standardisierte Grabstätten, deren Abmessungen in der jeweiligen Friedhoffsatzung festgelegt wird. Die Grabnutzungsdauer ist in der Regel auf einen bestimmten, nicht verlängerbaren Zeitraum befristet.

Rekuperator (Reku)
Vgl. Luftvorwärmer

Rückkühlwerk
Vorrichtung zur Abkühlung des erwärmten Kühlmediums eines Wärmetauschers. Die aufgenommene Wärme der Kühlflüssigkeit wird hierbei mittels Luftventilatoren an die Atmosphäre abgeführt.

Ruhezeit
Gesetzlich festgelegter Zeitraum für die mindestens einzuhaltende Verweildauer eines erdbestatteten Leichnams oder einer Urne in einem Grab. Nach Verstreichen der Ruhezeit kann das Grab aufgelöst und im Bedarfsfall neu belegt werden. Die Ruhezeit beträgt in der Regel mindestens 15 Jahre und beginnt mit der Beisetzung.

Salzurne
Aus Salz bestehende Urnen, die speziell für Urnenbeisetzungen auf See (Seebestattung) eingesetzt werden

Sarg
Behältnis, in dem ein Verstorbener beigesetzt wird. Die Särge werden im Allgemeinen mit textilen Innenauskleidungen versehen. Als Füllmaterial für Auskleidungen wird i.d.R. Holzwolle verwendet.

Sauerstoffbezugswert
Um Verdünnungseffekte (z.B. durch vorsätzliches Beimischen von Außenluft oder durch fahrlässigen „Falschluft“-Eintrag durch Undichtigkeiten der abgasführenden Anlagenkomponenten) der Emissionen auszuschließen, wird das Abgasvolumen aus Einäscherungsanlagen auf einen festen Sauerstoffbezugswert von 11 Vol% (15 Vol% bei elektrisch betriebenen Einäscherungsanlagen) umgerechnet.

Schmuckurne
Kunstvoll gestaltetes Gefäß, das zur Aufnahme der Aschekapsel dient

Seebestattung
Spezielle Form der Feuerbestattung. Die Einäscherung erfolgt in einer Einäscherungsanlage. Die Asche wird in einer speziellen Urne (z.B. Salzurne) aus wasserlöslichem Material verbracht und im Meer beigesetzt (sogenanntes „Seemannsgrab“).

Siemensches Regenerativverfahren
In den ersten, Anfang des 20.Jahrhunderts erbauten Einäscherungsanlagen praktiziertes Einäscherungsverfahren. Das Siemensche Regenerativverfahren kann als Basistechnologie der heutigen Einäscherungstechniken angesehen werden.

Staub(-partikel)
In der Luft verteilte Feststoffteilchen aus natürlichen oder anthropogen-verursachten (d.h. vom Menschen verursachten) Quellen.

Staubabscheider
Sammelbegriff für technische Vorrichtungen, die zum Abtrennen von Stäuben aus Abgasen dienen. In Einäscherungsanlagen werden vorrangig Gewebefilter, Zyklone und Nassabscheider („Nasswäscher“) eingesetzt.

Streuwiese
Sonderform einer anonymen Beisetzung, die vornehmlich im Ausland (z.B. Niederlande, Großbritannien, Schweiz) praktiziert wird. Die Asche wird hierbei oberirdisch auf einer Fläche (Wiese) verstreut. In Deutschland wird diese Beisetzungsart lediglich in Rostock angeboten.

Stützfeuerung
Zielgerichtete bzw. notwendige Betätigung der (Stütz-)Brenner, um beispielsweise einen ungewollten Temperaturabfall zu kompensieren.

Tiefgrab
Vorgehaltene Grabstätte, die das Anlegen von i.d.R. zwei übereinander liegenden Einzelgräbern vorsieht.

Trauerhalle
Vgl. Feierhalle

Totgeborenes
Eine menschliche Leibesfrucht mit einem Gewicht von mindestens 500 g (vgl. Personenstandsgesetz), bei der nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes kein Lebenszeichen (Herzschlag, Lungenatmung oder pulsierende Nabelschnur) feststellbar ist (Begriffsbestimmung gem. BestattG LSA).

Urne
Behältnis für die Aufbewahrung und Beisetzung der Asche eines eingeäscherten Verstorbenen

Urnengrab
Grabstelle für die Verbringung einer Urne. Das Urnengrab unterscheidet sich von der Erdgrabstelle nur durch seine deutlich geringeren Abmessungen (z.T. lediglich ein Drittel eines Erdgrabes)

Urnenstein
Gem. Verordnung zur Durchführung des Feuerbestattungsgesetzes vom 10.08.1938 ist an den Särgen vor der Durchführung einer Einäscherung ein „durch die Ofenhitze nicht zerstörbares Nummernschild“ anzubringen. Diese Vorgabe wurde im Laufe der Jahre abgewandelt. Es ist jedoch auch heutzutage üblich (z.T. eine nach Landesrecht geforderte Maßnahme), dass der Aschekapsel ein sogenannter Urnenstein mit Nummer und ggf. Angabe der Feuerbestattungsanlage beigefügt wird. Die Nummer deckt sich mit dem angelegten Einäscherungsverzeichnis des Anlagenbetreibers.

Urnenkapsel
Vgl. Aschekapsel

VDI-Richtlinie 3891
Publikation des Verein Deutscher Ingenieure (VDI) zur Thematik „Emissionsminderung Einäscherungsanlagen“

Vollholzsarg
Vollständig aus Naturholz gefertigter Sarg.

Versenkung(-sapparat)
Lastenfahrstuhl, der das Kellergeschoss eines Krematoriums, in dem die technischen Einäscherungsvorrichtungen untergebracht sind, mit der darüber liegenden Feierhalle verbindet. Der Lastenfahrstuhl dient u.a. dazu, das Ritual einer Erdbestattung symbolisch nachzustellen. Dabei wird am Abschluss einer Trauerfeier der aufgebahrte Sarg mit Hilfe des Fahrstuhls langsam in Tiefe gesenkt.

Wahlgrab
Von der in der Friedhofssatzung festgelegten Norm (vgl. Reihengrab) abweichende Grabstätte, bei der individuelle Vorstellungen hinsichtlich Größe, Nutzungsart (Einzel- bzw. Familiengrab) und Nutzungsdauer Berücksichtigung finden. In einem Wahlgrab können optional Särge als auch Urnen beigesetzt werden.

Wärmetauscher
Flüssigkeits- bzw. Luftdurchströmte Vorrichtung zur Aufnahme von Wärmeenergie.

Zierurne
Vgl. Schmuckurne

Zinksarg
Sarg, der u.a. aus zinkblechhaltigen Materialien aufgebaut ist. Diese speziellen Särge werden hauptsächlich für Überführungen (aus dem Ausland) eingesetzt.

Zyklon
Technische Vorrichtung zur Abtrennung von Staubpartikel aus Gasen unter Einwirkung von Fliehkräften (Fliehkraftabscheider).

Erklärung zum Umgang mit Totenaschen

14.09.2010 Die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® stellt auf Bio-Aschekapseln um

im Rahmen ihres Umweltmanagementsystems hat sich die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® dazu verpflichtet,...


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