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Aufbahrungsbereich

Nach der ärztlichen Untersuchung zur Feststellung des Todes/ Ausstellung der Todesbescheinigung soll der Verstorbene möglichst unverzüglich in einen geeigneten Aufbahrungsraum überführt werden. Die meisten landesrechtlichen Bestimmungen sehen hierfür eine Frist von 36 Stunden vor.

Alle Einrichtungen der Gütegemeinschaft Flamarium verfügen über gesonderte klimatisierte Aufbahrungsräume, die ausschließlich diesem Zweck vorbehalten sind. Über eine Zugangskarte kann jeder Bestatter rund um die Uhr Einstellungen vornehmen.

Die Nutzung unserer Aufbahrungsräume unterliegt keinerlei Verpflichtungen zur Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen. Insofern können auch Einstellungen vorgenommen werden, die für eine Erdbestattung oder Überführung bestimmt sind. Bei den für die Feuerbestattung im Flamarium überlassenen Sterbefällen ist diese Leistung innerhalb eines Nutzungszeitraumes von 7 Tagen entgeltfrei.

Erklärung zum Umgang mit Totenaschen

14.09.2010 Die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® stellt auf Bio-Aschekapseln um

im Rahmen ihres Umweltmanagementsystems hat sich die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® dazu verpflichtet,...


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