Im Dienstleistungssegment Einäscherung beginnt unsere Tätigkeit nach der Einstellung des Sarges in die Kühleinrichtung und endet mit der Bereitstellung bzw. Zustellung der Aschekapsel sowie einer ansprechend gestalteten Urkunde als Nachweisdokument.
Das Engagement von Mitgliedern der Gütegemeinschaft Flamarium im Feuerbestattungswesen besitzt eine rund 90-jährige erfolgreiche Tradition. Die Gütegemeinschaft begreift die Einäscherung nicht als einen rein technischen Akt, sondern als Kernelement eines Feuerbestattungsrituals. Dieser Grundsatz wird sehr ernst genommen und durch einen für alle verbindlichen Verhaltenskodex untersetzt.
Im Spannungsfeld von Kultur und Technik praktiziert die Gütegemeinschaft ein in dieser Form einmaliges Konzept, welches technische Erfordernisse mit den Belangen einer würdevollen Einäscherung homogen miteinander verknüpft. Kultur und Technik sind daher bei einer Einäscherung im Flamarium nicht Dinge die sich ausschließen, sondern in synergetischer Weise ergänzen. In den Einrichtungen der Gütegemeinschaft können die Angehörigen auf Wunsch der Durchführung der Einäscherung beiwohnen.
Voraussetzung für die Freigabe zur Einäscherung ist die Durchführung einer (zweiten) fachärztlichen Untersuchung des Leichnams. Diese Aufgabe wird in unseren Einrichtungen vom renommierten Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig wahrgenommen. Die Durchführung der zweiten Untersuchung erfolgt ausgesprochen zeitnah, da mindestens einmal täglich ein Facharzt vor Ort ist.
Durch die unbürokratische Zusammenarbeit mit der Rechtsmedizin, den Einsatz leistungsfähiger und zuverlässiger Technik in Verbindung mit permanenten Kontrollen und Wartungen sowie die optimal geschulten Einsatzkräfte bieten wir Einäscherungs-dienstleistungen auf höchstem Niveau. Unsere Einrichtungen arbeiten in einem Systemverbund zusammen, wodurch eine ausgesprochen hohe Anlagenverfügbarkeit gewährleistet wird. Auf diese Weise können wir insbesondere den Angehörigen belastende Wartezeiten ersparen.