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Urnenbeisetzung

In Deutschland besteht ein Zwang zur Beisetzung der in einer Urne aufbewahrten menschlichen Asche auf öffentlich zugänglichen Bestattungsplätzen (Friedhöfe). Neben der ebenfalls anerkannten Urnenbeisetzung auf Hoher See (Seebestattung) sind entsprechend den Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer sonstige Beisetzungen im Einzelfall zulässig.

In den Einrichtungen der Gütegemeinschaft Flamarium wird die Asche eines Verstorbenen in eine normierte Aschekapsel verbracht (bei Seebestattungen werden hierfür zugelassene Urnen verwendet) und zur Abholung durch das Bestattungsunternehmen bereitgestellt. In Absprache mit den Bestattern werden die Aschekapseln anstelle einer Selbstabholung auch postalisch zugestellt.

Alle Einrichtungen der Gütegemeinschaft befinden sich jeweils auf rechtlich anerkannten Friedhofsarealen. Die Einäscherung und die Aschenbeisetzung kann somit an einem Ort vorgenommen werden.

Am Standort des Flamarium Saalkreis zeichnet sich die Gütegemeinschaft für die Betriebsführung des gemeindlichen Urnenfriedhofs "Am Flamarium" verantwortlich. Der Urnenfriedhof „Am Flamarium“ ist als parkähnliche Anlage angelegt und bietet Raum für unterschiedlichste Formen der Grabnutzung. Angeboten werden Urnenreihengräber (optional als Familiengrabstätte ausgeführt), Urnengemeinschaftsgrabanlagen sowie Wahlgräber.

Bei einer Beisetzung in der Urnengemeinschaftsgrabanlage wird die einzelne Grabstätte nicht kenntlich gemacht. Die Grabanlage verfügt über eine übergreifende Bepflanzung. Auf Wunsch erfolgt eine namentliche Nennung des Verstorbenen auf stilvollen gemeinschaftlichen Gedenktafeln. Für die Beisetzung in der Urnengemeinschaftsgrabanlage ist lediglich eine einmalige Gebühr zu entrichten. Somit entfallen für die Hinterbliebenen bzw. Bestattungspflichtigen die nicht sicher kalkulierbaren und lange Zeiträume umfassenden Folgekosten einer Grabnutzung.

Urnenreihengräber sind gekennzeichnete, individuell gestaltbare Grabstellen. Angehörige können auf Wunsch an der Beisetzung teilnehmen. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. Verlängerungen sind möglich.

Für besondere Beisetzungsformen, die hinsichtlich Art, Größe und Lage von konventionellen Grabstätten abweichen, gibt es auf dem Friedhof „Am Flamarium“ vielfältige Angebote für Wahlgräber. Hierzu gehören Baumbeisetzungen oder die Beisetzung in einem Steinhügelgrab, die sogenannte Röse.

 

Urnenbeisetzungen in der Röse

Die Röse (Plural Röser) ist ein Steinhügelgrab, welches vor allem auf den schwedischen Inseln Gotland und Öland, aber auch in Dänemark und auf den Britischen Inseln vorkommt. Röser stammen aus der Bronze- und Eisenzeit und gehören damit zur ältesten nordischen Stein-Architektur. Ausgewählte Verstorbene bzw. deren Aschen wurden hier unter monumentalen Steinhügeln beigesetzt.

Wir haben nach diesem nordischen Vorbild auf dem von uns betriebenen Urnenfriedhof „Am Flamarium“ in Kabelsketal OT Osmünde eine Röse errichtet. In dem Ring um den Steinhügel können bis zu 150 Urnen beigesetzt werden. Die gesetzliche Ruhefrist beträgt 15 Jahre.

Der Steinhügel wird unsererseits bepflanzt und gepflegt. Er stellt damit einen würdigen Ort der Abschiednahme und der Erinnerung dar.

Angehörige können zudem einen Stein der Röse aussuchen und diesen mit den Daten des Verstorbenen kennzeichnen. Gerne stellen wir den Kontakt zu einem Steinmetz her.

Der Preis für eine Beisetzung in der Röse auf dem Urnenfriedhof „Am Flamarium“ beträgt 299,00 € (inklusive Mehrwertsteuer). In diesem Preis ist die Bepflanzung und Pflege des Steinhügels enthalten, ausgenommen ist die individuelle Kennzeichnung eines Steins durch die Angehörigen.

Erklärung zum Umgang mit Totenaschen

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