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Technik – Im Dienste der Bestattungskultur

Die Gütegemeinschaft Flamarium hat es sich zur Aufgabe gemacht, den technischen Betrieb von Feuerbestattungseinrichtungen primär an ethisch-kulturellen Gesichtspunkten auszurichten.
So schließt die Sonderstellung einer Humanfeuerbestattungsanlage eine rechtliche Gleichsetzung und –behandlung mit herkömmlichen technischen Anlagen, insbesondere der Entsorgung oder der Energieerzeugung dienenden Einrichtungen, aus. Humanfeuerbestattungsanlagen unterliegen weiterhin einer eindeutigen Zweckbindung, die eine anderweitige Mitnutzung wie etwa die Einäscherung von Körperteilen oder Tierkörpern nicht zulässt. Eine kommerzielle Nutzung der verbleibenden beziehungsweise frei gesetzten Stoff- und Energieströme steht ebenfalls im Widerspruch zum Anliegen einer Bestattung.

Erklärung zum Umgang mit Totenaschen

14.09.2010 Die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® stellt auf Bio-Aschekapseln um

im Rahmen ihres Umweltmanagementsystems hat sich die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® dazu verpflichtet,...


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