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Technik im Flamarium

Eine Feuerbestattungseinrichtung der Gütegemeinschaft Flamarium umfasst 3 verschiedene Bereichseinheiten. Abgesehen von den technischen Vorrichtungen (Einäscherungsanlage) sind in den Einrichtungen jeweils eine Kühlhalle zur Aufbahrung der in Särge liegenden Verstorbenen, Sozialräume sowie Feierhallen untergebracht.

Die Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - 27.BImSchV), die VDI-Richtlinie 3891 "Emissionsminderung Einäscherungsanlagen" sowie die Unfallverhütungsvorschrift "Friedhöfe und Krematorien" UVV 4.7 einschließlich Anhang bilden in Deutschland das technische Regelwerk für die Errichtung und den Betrieb von Einäscherungsanlagen. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind gemäß den Bestimmungen der 27.BImSchV beim Betrieb einer Einäscherungsanlage die Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (50 mg/m3), Organische Stoffe (20 mg/m3), Gesamtstaub (10 mg/m3) und Dioxine/Furane (0,1 ng TE/m3) im Rauchgas einzuhalten.

Die Gütegemeinschaft verwendet zur Durchführung von Einäscherungen ausschließlich sogenannte Etagenöfen. Kennzeichnendes Merkmal der Etagenöfen ist der Gebrauch von versetzt angeordneten Brückensteine als Sargauflage. Unterhalb der Sargauflage befinden sich zwei oder mehrere hitzebeständige, drehbar gelagerte Platten. Der Bereich zwischen den Drehplatten bildet die Ausbrennzone der Asche. Während des Einäscherungsprozesses fällt die entstehende Asche auf die obere Drehplatte. Diese wird nach Prozessende gedreht, so dass die Asche auf die darunter liegende Platte gelangt. Auf diese Weise wird die Asche sukzessive zur Ascheentnahme befördert. Der Fördermechanismus erfolgt unter Ausnutzung der Schwerkraft ohne jegliche äußere Einwirkung.

Der ehrfurchtsvolle Vollzug des Einäscherungsaktes gebietet es, dass der thermische Oxidationsprozess des Leichnams nicht durch Einwirken von Brennerflammen oder sonstige Zusatzheizungen vollzogen wird. Vielmehr wird der Ofen in einem Flamarium vor der Beschickung vorgeheizt, so dass der Oxidationsprozess durch Selbstentzündung gestartet und lediglich durch Zuführung von vorgewärmter Luft zu Ende geführt werden kann. Der Einäscherungsvorgang wird sich selbst überlassen und vollzieht sich quasi natürlich ohne Außeneinwirkung. In einem Flamarium sind Eingriffe jeder Art zur Beschleunigung des Einäscherungsvorganges (wie z.B. Brennerflammen) streng untersagt. Angesichts der besonderen Zweckbestimmung in Verbindung mit den geschilderten Vorgaben zur Durchführung wird der Vorgang der thermischen Behandlung eines Verstorbenen als Einäscherung bezeichnet. Die Bezeichnung "Verbrennung" als Synonym für "Einäscherung" wird mit Verweis auf die besondere Aufgabenstellung und wegen der Notwendigkeit einer Abgrenzung zu anderen thermischen Feuerungsprozessen von der Gütegemeinschaft Flamarium abgelehnt.
Der Aufbau und die Betriebsweise der Einäscherungsanlagen der Gütegemeinschaft Flamarium trägt sowohl den Grundsätzen an einen würdevollen Umgang mit Verstorbenen als auch den vor genannten technischen Bestimmungen Rechnung. Die vorgehaltene Technik der Flamarium-Einäscherungsanlagen lässt sich in 3 grundlegende Baugruppen unterteilen. Das Kernstück bildet der Einäscherungsofen. Ihm sind Vorrichtungen für die Kühlung der entstehenden Rauchgase sowie Aggregate zur Rauchgasreinigung nachgeschaltet. Die Einäscherungsanlagen der Gütegemeinschaft sind linienbezogen aufgebaut, d.h. jeder Einäscherungsofen bildet mit den nachgeschalteten Aggregaten eine gesonderte Linie und verfügt über einen eigenen Schornstein zur Ableitung der gereinigten Rauchgase. Nur auf diese Weise ist ein kontrollierte Steuerung des Einäscherungsprozesses möglich.

Ein Verstorbener wird grundsätzlich bekleidet, in einem verschlossenen Sarg liegend eingeäschert. Die Unversehrtheit des Leichnams ist einen eherner Grundsatz der Gütegemeinschaft. Insofern werden etwaige inkorporierte Fremdstoffe wie Implantate als Bestandteil des Verstorbenen gewertet und dürfen dem Leichnam nicht entnommen werden. Die Zugabe von Beigaben wie Blumen und sonstige Trauersymbole ist zulässig, sollte jedoch mit Rücksicht auf Umweltschutzbelange sparsam und unter ausschließlicher Verwendung umweltverträglicher Materialien erfolgen. Der Einäscherungsofen wird so betreiben, dass die Asche eines Einäscherungsvorganges vollständig und unvermischt gewonnen werden kann.

Ein Einäscherungsvorgang verläuft exotherm, d.h. unter Freisetzung von Wärmeenergie. Die Weiterbehandlung des Rauchgasstromes macht somit eine Kühlung erforderlich, die in den Flamarium-Anlagen indirekt durch mehrere in Reihe geschaltete Wärmetauschergruppen erfolgt. Die Rauchgaswärme wird hierbei in einem ersten Wärmetauscher auf ein gasförmiges (Luft) und im nachgeschalteten Apparat auf ein flüssiges Medium (Wasser) übertragen. Diese aufgenommene Wärme wird über ein Rückkühlwerk (bestehend aus Luftventilatoren) an die Atmosphäre abgeleitet. Theoretisch besteht die Möglichkeit die dem Prozess entzogene Wärme externen Verbrauchern zur Verfügung zu stellen. Bei einer derartigen kommerziellen Verwertung der Energieströme erlangt der Akt der Feuerbestattung jedoch einen materialistischen Charakter, was dem eigentlichen Ansinnen einer Bestattung widerspricht und von der Gütegemeinschaft Flamarium daher als nicht tragfähig erachtet wird.

Die den Wärmetauschern nachgeschalteten Apparate dienen zum Abtrennen bzw. Entfernen gasförmiger Schadstoffe und staubförmiger Substanzen aus dem Rauchgasstrom. Zur Separation der mit dem Rauchgasstrom ausgetragenen Aschebestandteile, sogenannte Flugasche werden üblicherweise filternde Abscheider bzw. Gewebefilter eingesetzt. In den Flamarium-Einäscherungsanlagen wird als Vorabscheider insbesondere zur Vermeidung von Filterbränden durch eventuell vorhandene Glimmteilchen ein sogenannter Zyklon, der unter Ausnutzung von Fliehkräften die Aschebestandteile separiert, eingesetzt. Dem Zyklon ist ein Gewebefilter zur Feinreinigung nachgeschaltet.

Bei der herkömmlichen Betriebsweise der Filtervorrichtungen werden die ausgetragenen Flugaschebestandteile über mehrere, hintereinander durchgeführte Einäscherungen am Filtermedium zurückgehalten und in bestimmten Zeiten automatisch abgereinigt und in einem Sammelgefäß erfasst. Die ausgetragene Aschengemische werden den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zugeordnet und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugewiesen. Bei dieser Verfahrenspraxis wird allerdings verkannt, dass es sich hierbei um Aschen von Verstorbenen handelt. Allgemein dürfte es unstrittig sein, dass die Asche eines Verstorbenen nicht als Abfall zu qualifizieren ist. Problematisch ist jedoch die Erfassung als Aschengemisch mehrerer Einäscherungen, die somit eine eindeutige Zuordnung der postmortalen Substanzen unmöglich macht.

Mit Blick auf diese Problemstellung wurde im Rahmen der Arbeiten zur Flamarium-Konzeption ein neues patentrechtlich geschütztes Verfahren entwickelt. Hiernach wird der Gewebefilter so gefahren, dass nach Beendigung einer Einäscherung eine Druckstoßabreinigung erfolgt und die abgeschiedene Flugasche über eine Zellradschleuse und ein geschlossenes Rohrleitungssystem pneumatisch in die Hauptbrenn- bzw. Ausbrennkammer des Ofens zurückgeführt wird. Durch eine derartige Zusammenführung der Ofenasche mit der Flugasche gelingt es erstmalig die Asche eines Verstorbenen in ihrer Gesamtheit in einer Urne zu verbringen.

Diesen Anspruch können gegenwärtig lediglich die Einrichtungen der Gütegemeinschaft "Flamarium" für sich geltend machen. Sieht man von ethisch-kulturellen Aspekten sowie dem Wegfallen von entsorgungspflichtigen Sonderfällen und den hiermit verbundenen Kosten ab, gibt es weitere Argumente die für die beschriebene Betriebsweise sprechen. So gibt es stichhaltige Anhaltspunkte, dass in den Brennkammern eine wirksame thermische Nachbehandlung der Flugaschen erfolgt und eine nahezu vollständige Zerstörung von Dioxinen/Furanen stattfindet.

Der von den Flugaschebestandteilen befreite Rauchgasstrom wird in den Einäscherungsanlagen der Gütegemeinschaft über einen Sorptionsfilter geleitet. Dieser ist als Festbettfilter ausgeführt und zeichnet sich durch ein enormes Aufnahmevermögen aus. Durch Verwendung einer Mischung aus verschiedenen Festbettfiltermaterialien (Sorbentien) können die im Rauchgas enthaltenen gasförmigen Schadstoffe adsorptiv (Dioxine und Furane) bzw. chemisporptiv (SO2, HCl u.a.) gebunden werden. Da der Festbettfilter hinter den Abscheidevorrichtungen angeordnet ist, werden ausgesprochen hohe Standzeiten der Füllung erreicht. Nach einem von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entwickelten Verfahren kann das beladene Granulat mit Hilfe von ozonhaltiger Luft (Regenerationszyklen ca. 2 bis 3 Jahre) oxidativ (d.h. Abbau der angelagerten organischen Verbindungen) regeneriert werden. Auf diese Weise können die Standzeiten gegenüber der konventionellen Betriebsweise (ohne Regeneration) nochmals erhöht werden.


Erklärung zum Umgang mit Totenaschen

14.09.2010 Die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® stellt auf Bio-Aschekapseln um

im Rahmen ihres Umweltmanagementsystems hat sich die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® dazu verpflichtet,...


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