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FLAMARIUM ® - Alleinstellung durch Patentschutz

Hinter dem Kürzel der Patentschrift DE 198 53 744 verbirgt sich eine richtungsweisende Erfindung im Feuerbestattungswesen. Der Innovationswert des am 18.01.2001 erteilten Patents für ein Verfahren und Gerätesystem zur Sammlung der Asche aus Einäscherungsanlagen liegt in der Vielzahl der vorteilhaften Wirkungen begründet. Die Anwendung ermöglicht aus

  • kulturell-ethischer
  • umweltschutzbezogener
  • arbeitsschutzbezogener

Sicht nennenswerte Vorteile gegenüber konventionellen Einäscherungsanlagen.

Zur Veranschaulichung dieser Sachverhalte ist es zunächst hilfreich die Betriebsabläufe einer herkömmlichen Einäscherungsanlage etwas näher zu betrachten. In konventionellen Einäscherungsanlagen wird lediglich die Asche aus dem Einäscherungsofen der bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechend in eine Urne verbracht. Dabei handelt es sich um grobstückige Aschenreste, die nach Prozeßende aus dem Ofen entnommen werden. Je nach Betriebsweise und apparativer Ausführung fällt darüber hinaus ein mehr oder minder hoher Anteil an Asche (sogenannte Flugasche) an, die mit den Rauchgasen ausgetragen wird. Aus Umweltschutzgründen sind Filter zur Abscheidung der Flugaschen fester Bestandteil in allen deutschen Einäscherungsanlagen. Es ist als wesentlich anzumerken, dass die in Einäscherungsanlagen verwendeten Filtersysteme hinsichtlich konstruktiver Gestaltung und Betriebsweise so konzipiert sind, dass in bestimmten Zeitabständen ein über mehrere Einäscherungszyklen gewonnenes Filteraschengemisch abgezogen wird. Die ausgetragenen Abfallgemische werden den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zugeordnet und einer Entsorgung zugeführt.

Bei dieser herkömmlichen Verfahrenspraxis wird allerdings verkannt, dass es sich hierbei um Aschen von Verstorbenen handelt. Die Asche eines Verstorbenen ist - wie sich zwangsläufig aus der Gleichstellung der Feuerbestattung mit der Erdbestattung ergibt - ausschließlich der Beisetzung vorbehalten und aufgrund dieser Zweckbindung nicht als Abfall zu qualifizieren. Problematisch ist jedoch die Erfassung als Aschengemisch mehrerer Einäscherungen, die somit eine eindeutige Zuordnung der postmortalen Substanzen unmöglich macht.

An diesem Problem setzt das patentierte Verfahren an. Hiernach werden die Filtersysteme so gefahren, dass die akkumulierte Flugasche zum Ende eines Einäscherungsprozesses pneumatisch in den Ofen zurückgeführt und somit mit der Ofenasche zusammengeführt wird. Auf diese Weise gelingt es erstmalig die Asche selektiv (d.h. nach Verstorbenen getrennt) und vollständig in einer Urne zu verbringen. Dieses herausragende Alleinstellungsmerkmal können nur die Einrichtungen der Gütegemeinschaft Flamarium für sich beanspruchen. Abgesehen von den ethisch-kulturellen Vorzügen einer derartigen Betriebsweise führt die skizzierte Verfahrensumstellung zu zahlreiche Verbesserungen der Umweltschutzleistung. Bedingt durch die Rückführung fallen beim Betrieb der Anlage keine entsorgungspflichtigen Abfälle mehr an. Weiterhin kann durch diese Fahrweise (im Sinne einer Nachverbrennung) die Ausbrandgüte der Asche gesteigert werden. Hiermit geht eine Zerstörung von ggf. vorhandenen Dioxinen und Furanen einher.

Zur Marke FLAMARIUM®

Marken dienen zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Sie bedürfen der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und bieten dem Inhaber nach Eintragung in das Markenregister ein Ausschließlichkeitsrecht und somit den Schutz vor Nachahmung. Grundsätzlich schutzfähig sind Wort-, Bild-, Wort-/Bild-, Farb- und Hörmarken sowie dreidimensionale Marken. Sie beziehen sich immer auf dazugehörige Waren- bzw. Dienstleistungsklassen. Das Schutzrecht einer registrierten Marke beläuft sich zunächst auf 10 Jahre. Es kann jedoch beliebig oft verlängert werden.

Nur den Mitgliedern der Gütegemeinschaft Flamarium ist die Nutzung des gleichlautenden Markennamens gestattet. Die Wort-/Bildmarke "Flamarium" wurde am 11.07.2000 unter der Registernummer 30009727 ins Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen. Das exklusive Nutzungsrecht ist an die Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien sowie das Bekenntnis zu einem Verhaltenskodex gebunden. Die Marke "Flamarium" hat somit eine Garantie- und Qualitätsfunktion und ist für Verbraucher ein unverwechselbares Merkmal für hohe Güte.

Neben der Bezeichnung der Gütegemeinschaft kennzeichnet die Marke die Feuerbestattungseinrichtung und ihre Besonderheiten. Der gewählte Markenname "Flamarium" kann gleichermaßen als eine Ableitung vom lateinischen "flamen" (zu deutsch "Anbläser" - Opferpriester in der römischen Antike) als auch dem englischen "flame" (dt. "Flamme" - unter anderem Name einer erstmalig im Jahr 1884 herausgegebenen Zeitschrift zur Förderung der Feuerbestattung) betrachtet werden und stellt eine Beziehung zu klassischen Symbolen der Feuerbestattungsbewegung her.

Bildmarke

Unter der Registernummer 306 28 531 wurde am 12. September 2006 die neben stehende Darstellung als Bildmarke in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) aufgenommen. Gemeinsam mit der bereits geschützten Wortmarke „FLAMARIUM“ repräsentiert es von nun das Dienstleistungsangebot der Gütegemeinschaft Flamarium.

Das Motiv der Bildmarke stellt einen direkten Bezug zur Feuerbestattung her. In Analogie zur Wortmarke „FLAMARIUM“, eine Ableitung des lateinischen Begriffs „flamma“ bzw. der englischen Bezeichnung „flame“ (dt. Flamme), wurden Flammen als Symbol der Feuerbestattung gewählt. Auffällig ist der ungewöhnliche Verlauf der Flammenausbreitung. Die Flammenentwicklung erfolgt in Form von zwei sich umschließenden Spiralbahnen. Diese bewusst gewählte geometrische Erscheinungsform wird als Doppelhelix bezeichnet und kennzeichnet den Aufbau der menschlichen Erbsubstanz - die sogenannte DNA (international gebräuchliche Abkürzung für Desoxyribonukleinsäure).

Sämtliche Informationen, die ein Organismus zur Aufrechterhaltung des Stoffwechsels und zur Fortpflanzung benötigt, sind in seiner DNA gespeichert. Sie kann gewissermaßen als das Molekül des Lebens angesehen werden und ist ein unverwechselbares Kennzeichen der menschlichen Identität (Bem.: Nur eineiige Zwillinge haben eine identische DNA). Durch die Verknüpfung der DNA, dem Sinnbild des menschlichen Lebens mit dem Element Feuer als Synonym für Vergänglichkeit und Veränderung, wird das Wesen der Feuerbestattung in bildhafter Weise wiedergegeben.

Die DNA wurde 1869 von Friedrich Miescher entdeckt (1). Dieses für die Medizin historische Datum deckt sich mit einem für das Feuerbestattungswesen bedeutenden Ereignis. Im Jahr 1869 sprach sich der internationale medizinische Kongress in Florenz für die Einführung der technisierten Feuerbestattung aus.

Nicht nur geschichtliche Daten vereinen die Medizin mit dem Feuerbestattungswesen. So ist es insbesondere engagierten Medizinern wie Carl Reclam (1821 – 1890) zu verdanken, dass im Jahr 1878 die erste Feuerbestattungseinrichtung in Deutschland ihren Betrieb aufnehmen konnte. Die Gestaltung der Bildmarke erfolgte insofern auch unter Beachtung dieser besonderen Verbindung.
       
1) Ihre Funktion und Struktur wurden erst im Jahre 1953 von Watson und Crick aufgeklärt

Erklärung zum Umgang mit Totenaschen

14.09.2010 Die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® stellt auf Bio-Aschekapseln um

im Rahmen ihres Umweltmanagementsystems hat sich die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® dazu verpflichtet,...


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