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Urnenfriedhof „Am Flamarium“ – Deutschlands erster im Naturschutzverzeichnis eingetragener Friedhof

Seit Inkrafttreten der Ökokontoverordnung im Jahr 2005 bestehen im Land Sachsen-Anhalt neue Möglichkeiten die Aufwendungen für grünordnerische Maßnahmen zu kapitalisieren. Freiwillig durchgeführte Maßnahmen können in Form von handelbaren Ökopunkten anerkannt werden. Getreu der Devise „Leben von den Zinsen der Natur und nicht von ihrem Kapital“ hat die Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG ein ökologisches Projekt für die hochwertige Gestaltung des Umfeldes der Betriebsstätte in Kabelsketal initiiert und in ihrer Funktion als Betreiber des Urnenfriedhofs „Am Flamarium“ von den Möglichkeiten der Ökokontoregelung Gebrauch gemacht. Der Urnenfriedhof ist gewissermaßen der erste behördlich anerkannte Ökofriedhof in Deutschland und ist im Naturschutzverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt gelistet.

Der Ökopunktehandel folgt dem Prinzip, mit Hilfe von marktwirtschaftlichen Instrumenten wichtige Zielvorgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege umzusetzen. Im Naturschutzrecht gilt der Grundsatz, den Naturhaushalt so zu sichern, dass die den Standort prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Energieflüsse sowie landschaftlichen Strukturen erhalten werden. Seit 1976 besteht die Verpflichtung die Folgen eines negativen Eingriffes in den Naturhaushalt auszugleichen. Der neu eingeführte Ökopunktehandel ermöglicht den Inhabern ihre Ökopunkte an Betroffene zu veräußern, die Eingriffe in den Naturhaushalt kompensieren müssen.

Ökopunkte können durch Antrag bei den zuständigen Naturschutzbehörden gesammelt werden. Bei der Eröffnung des Ökokontos ermittelt die Naturschutzbehörde die aktuelle naturschutzfachliche Wertigkeit der betreffenden Flächen an Hand einer Bewertungsrichtlinie. Diese beinhaltet ein standardisiertes Verfahren zur Erfassung der Wertigkeit von Natur und Landschaft auf Grundlage von Biotoptypen. Bewertungsmaßstab ist ein Punktemodell, wonach jedem Biotoptyp entsprechend seiner naturschutzfachlichen Wertigkeit ein Zahlenwert im Bereich von 0 bis 30 zugeordnet wird. Die Punktangaben beziehen sich auf eine Fläche von einem Quadratmeter.

Vor der Anlage des Urnenfriedhofes „Am Flamarium“ im Jahr 2005 wies die betreffende Fläche aus naturschutzfachlicher Sicht nur eine geringe Wertigkeit aus. Der Boden wurde vor der Umwidmung mit einer Wertigkeit von fünf Punkten eingestuft. Die begonnene Neugestaltung des Urnenfriedhofs wirkt sich nachhaltig positiv auf die Natur und das Landschaftsbild aus.

Friedhöfe werden in der naturschutzfachlichen Bewertungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt als gesonderter Biotoptyp geführt. Ein gut strukturierter Friedhof wird mit einer Wertigkeit von zwölf Punkten eingestuft. Dies entspricht im Falle des Urnenfriedhofes „Am Flamarium“ einer Wertsteigerung von sieben Punkten gegenüber dem ursprünglichen Zustand der Fläche.

Ausgehend vom Zeitpunkt der Bepflanzung entwickeln sich die neu angelegten Pflanzen des Friedhofs bei entsprechender Pflege weiter, so dass sie mit zunehmender Entwicklungsdauer aus naturschutzfachlicher Sicht deutlich höher bewertet werden können. Die maximal erzielbare Punktzahl liegt bei zwanzig Punkten, die für einen gut strukturierten Friedhof mit altem Baumbestand vergeben wird. Durch Multiplikation der Wertstufe eines Biotops mit der zugehörigen Fläche (in Quadratmetern) wird die Biotopwertigkeit ermittelt. Die Differenz gegenüber der Biotopwertigkeit zum Zeitpunkt der Bepflanzung entspricht der handelbaren Ökopunktezahl. Der angesammelte Punktestand der Gütegemeinschaft Flamarium liegt derzeit bei 50.725 Ökopunkten (Stand: Dezember 2006), die selbst in Anspruch genommen oder Dritten zur Verfügung gestellt werden können.


Weitere Informationen zum Thema "Ökokonto" finden Sie in der Dezember-Ausgabe 2005 der Zeitschrift Friedhofskultur.
Eine Langfassung des Beitrages "Ökokonto - eine Chance für Friedhöfe?" steht unter www.friedhofskultur.de als Download bereit.

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