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Umweltschutzstandard im Flamarium

Selbsterklärtes Ziel der Gütegemeinschaft Flamarium ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren sowie erheblichen Nachteilen und Belästigungen bestmöglich zu schützen. Maßnahmen erfolgen unter Beachtung des Grundsatzes der Vorbeugung und Vorsorge. Sie sind auf eine integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden ausgerichtet. Durch einen derartigen medienübergreifenden Ansatz sollen einseitige Schutzmaßnahmen, die lediglich zu Problemverlagerungen in ein anderes Medium führen, ausgeschlossen werden.

Aktiver Umweltschutz wird von der Gütegemeinschaft Flamarium als kontinuierlicher Prozess verstanden. Unter Beachtung der Fortschritte in Technologie und Wissenschaft wird eine ständige Verbesserung der Umweltschutzleistungen in der betrieblichen Praxis angestrebt. Neben rein technischen Vorkehrungen bilden Optimierungsmaßnahmen der Betriebsorganisation sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter wichtige Eckpfeiler der entwickelten Umweltschutzstrategie.

Die Prozessabläufe in einer Einäscherungsanlage sind mit den Vorgängen in herkömmlichen thermischen Feuerungsanlagen vergleichbar. Beim Betrieb von Einäscherungsanlagen können in Analogie zu konventionellen Feuerungsanlagen folgende Schadstoffe im Rauchgasstrom auftreten:

  1. nicht vollständig oxidierte Reaktionsprodukte
    Kohlenmonoxid CO und
    Organische Kohlenwasserstoff- Verbindungen - summarisch erfasst als Cges
  2. sonstige Luftschadstoffebr>Dioxine und Furane PCDD/F
    Stäube - angegeben als Gesamtstaub
    flüchtige Schwermetalle ( Quecksilber Hg, Cadmium Cd, Blei Pb)
    Schwefeloxide - angegeben als SO2
    Stickoxide - angegeben als NO2
    Chlorwasserstoff HCl
    Fluorwasserstoff HF

Für den Betrieb von Einäscherungsanlagen gelten bundesweit die strengen Bestimmungen der auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) erlassenen 27.BImSchV (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung) vom 19. März 1997. Gemäß § 4 der 27.BImSchV dürfen Einäscherungsanlagen nur so errichtet und betrieben werden, dass die Emissionen an

CO 50 mg/m3
Gesamtstaub 10 mg/m3
Cges 20 mg/m3
PCDD/F 0,1 ng TE/m3

die benannten Konzentrationswerte (Stundenmittelwerte) nicht überschreiten.

Zur effizienten Begrenzung der Emissionen und sicheren Einhaltung der zulässigen Höchstwerte wird im Flamarium ein vielschichtiges Maßnahmenpaket angewendet:

  1. Präventive Maßnahmen
    Ausschluss/Begrenzung von vorbelasteten Einäscherungsbegleitstoffen (z.B. behandeltes Holz, PVC-haltige Beigaben)
  2. Feuerungstechnische Maßnahmen
    Gewährleistung optimaler Ausbrandverhältnisse (ausreichend hohe Temperaturen, Verweilzeiten und Sauerstoffgehalte)
  3. Nachgeschaltete Maßnahmen
    Mehrstufiges Rauchgasreinigungsverfahren: Zyklon, Gewebefilter, Sorptionsfestbettfilter

Die Maßnahmen setzen bei der Vermeidung einer Schadstofffreisetzung an. In diesem Zusammenhang wirkt die Gütegemeinschaft Flamarium auf einen Verzicht von belasteten bzw. problematischen Inhaltsstoffe in den Särgen und sonstigen Einäscherungsbeigaben (Totenwäsche u.a.) hin, so dass Schadstoffe wie Schwermetalle gar nicht erst eingetragen werden bzw. die Freisetzung von Prozessschadstoffen wie PCDD/F wirksam unterdrückt wird.

Nennenswerte Freisetzungen von Schadstoffen der Kategorie A (CO und Cges) sind ein Indikator für einen schlechten Ausbrand. Bei entsprechender Ofenkonstruktion und optimierten Feuerungsverhältnissen (ausreichend hohe Temperatur, Verweilzeit, Sauerstoffkonzentration; gute Vermischung der Reaktionsgase, d.h. keine Bildung von Kaltsträhnen) sind keine zusätzlichen nachgeschalteten Maßnahmen erforderlich, um den CO-Gehalt sowie Cges-Gehalt auf Werte unterhalb der v. g. Emissionsgrenzwerte nach 27.BImSchV zu senken. Diese elementaren Sachverhalte werden beim Betrieb der Einäscherungsanlagen im Flamarium konsequent umgesetzt, so dass die vorgegebenen Grenzwerte für CO und Cges deutlich unterschritten werden.

Zur Begrenzung der unter Kategorie B aufgeführten Schadstoffe sind zusätzliche Rauchgasreinigungsmaßnahmen unabdingbar, um die Emissionsanforderungen der 27.BImSchV erfüllen zu können. Im Flamarium werden die mit dem Rauchgas ausgetragenen Aschebestandteile (sogenannte Flugasche) zunächst in zwei Stufen mittels Fliehkraftabscheider (Zyklon) und Gewebefilter abgetrennt. Der von den Flugaschebestandteilen befreite Rauchgasstrom wird anschließend über einen Sorptionsfilter geleitet. Dieser ist als Festbettfilter ausgeführt und zeichnet sich durch ein enormes Aufnahmevermögen aus. Durch Verwendung einer Mischung aus verschiedenen Festbettfiltermaterialien (Sorbentien) können alle unter Kategorie B aufgeführten Schadstoffe im Festbettfilter zurückgehalten werden. Die beschriebenen Behandlungsmaßnahmen stellen sicher, dass die zulässigen Konzentrationswerte für Gesamtstaub sowie PCDD/F problemlos eingehalten werden. Abgesehen von der Begrenzung der Schadstoffe CO, Cges, Gesamtstaub und PCDD/F werden im Flamarium weitere luftfremde Bestandteile aus dem Rauchgastrom entfernt. Diese Umweltschutzmaßnahmen erfolgen auf freiwilliger Basis, d.h. ohne rechtliche Verpflichtung durch die 27.BImSchV. Der Luftreinhaltegrad in einem Flamarium geht somit über den geforderten gesetzlichen Standard hinaus.

Zur Illustration der Wirksamkeit der vorgehaltenen Umweltschutzmaßnahmen sind in den nachfolgenden Abbildungen aktuelle Ergebnisse von behördlichen Messungen dargestellt, die an den beiden Ofenlinien im Flamarium Saalkreis durchgeführt wurden. Aus den Messergebnisse geht hervor, dass in einem Flamarium die zulässigen Grenzwerte um Größenordnungen unterschritten werden.

Emissionsgrenzwerte beziehen sich immer auf die Einhaltung bestimmter maximal zulässiger Schadstoffkonzentrationen. Die Bewertung ist demnach auf den Schadstoffgehalt im Rauchgas pro Volumeneinheit ausgerichtet. Unter Umweltschutzgesichtspunkten ist jedoch weniger die Konzentration im Rauchgas von Bedeutung, sondern vielmehr die absolute Belastung, gekennzeichnet durch die sogenannte Schadstofffracht, d.h. die Schadstoffmenge, die in einer vorgegebenen Zeiteinheit an die Atmosphäre abgegeben wird. Zur Ermittlung der Schadstofffracht wird die Konzentration mit dem in einer Zeiteinheit durchgesetzten Rauchgasvolumen (sogenannter Rauchgasvolumenstrom) multipliziert. Der Rauchgasvolumenstrom bestimmt daher maßgeblich die mit dem Betrieb einer Feuerungsanlage einhergehende Belastung für die Umwelt.

Gemessen an den Durchsätzen von Großfeuerungsanlagen, die in einer Stunde (h) mehrere Hunderttausend Kubikmeter (m3) Rauchgas an die Atmosphäre abgeben, werden beim Betrieb einer Einäscherungsanlage weniger als 5.000 m3/h freigesetzt. Für Großfeuerungsanlagen und Einäscherungsanlagen gelten jedoch die gleichen zulässigen Schadstoffemissionsgrenzwerte. Zieht man die unterschiedlichen Rauchgasdurchsätze mit ins Kalkül wird deutlich, dass die Belastungen von Einäscherungsanlagen für die Umwelt gegenüber anderen Emittentengruppen wie Kraftwerke, KfZ-Verkehr vernachlässigbar gering sind.

Nicht nur bei der Luftreinhaltung, sondern auch in anderen Umweltschutzbereichen setzt die Gütegemeinschaft Flamarium neue Maßstäbe. So werden bei der Reinigung der Rauchgase ausschließlich trockene Verfahren und Methoden angewandt. Dieser Umstand gewährleistet einen abwasserfreien Betrieb und damit eine optimale Schonung der Gewässer und Böden.

Ein besonderes Novum stellt die Vereinigung der Flugasche mit der Ofenasche dar. Die Anwendung dieser patentrechtlich geschützten Technologie gewährleistet eine vollständige und zugleich selektive Erfassung der gesamten Asche eines Verstorbenen für die Beisetzung. Gleichzeitig wird hierdurch der Anfall von Aschengemischen vermieden, die in anderen Einrichtungen einer Entsorgung zugeführt werden. Der Betrieb einer Flamarium-Anlage ist daher frei von Reststoffen, die dem abfallrechtlichen Regime zugeordnet werden.

Erklärung zum Umgang mit Totenaschen

14.09.2010 Die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® stellt auf Bio-Aschekapseln um

im Rahmen ihres Umweltmanagementsystems hat sich die Gütegemeinschaft FLAMARIUM® dazu verpflichtet,...


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