Die Feuerbestattung ist eine der ältesten Varianten der menschlichen Bestattungskultur. In Folge christlicher Dogmen verlor sie für einige Jahrhunderte an Bedeutung. Heute ist sie die meistgewählte Form der Bestattung in Deutschland. Sie setzt sich aus zwei Schritten zusammen: Der Einäscherung oder Kremierung und der Beisetzung der Urne. Während die Beisetzung oder inzwischen auch Aufbewahrung der Totenasche in immer neuen Varianten möglich ist, ist die eigentliche Einäscherung ein streng reglementierter Prozess.
Ein Verstorbener wird grundsätzlich bekleidet, in einem verschlossenen Sarg liegend eingeäschert. Etwaige inkorporierte Fremdstoffe wie Implantate werden als Bestandteil des Verstorbenen gewertet und dürfen dem Leichnam nicht entnommen werden.
Blumen und andere Beigaben wie Fotos oder Erinnerungsstücke können mit eingeäschert werden. Mit Rücksicht auf Umweltschutzbelange sollte damit jedoch sparsam und unter Verwendung möglichst umweltverträglicher Materialien umgegangen werden.
Die Kremation erfolgt im Flamarium ausschließlich in Etagenöfen. Eine Vermischung der Aschen ist nicht möglich. Die Öfen speichern die Wärme in hellen Schamottsteinen, so dass eine Selbstentzündung des Sarges möglich wird.
Der Einäscherungsprozess vollzieht sich anschließend ohne äußere Einwirkung. Der Einsatz von Brennerflammen gegen den Sarg ist im Flamarium streng untersagt, denn er widerspricht unserer Vorstellung von einer würdevollen möglichst natürlichen Einäscherung.
Die von der Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG betriebenen Feuerbestattungseinrichtungen umfassen vier verschiedene Bereichseinheiten: Abgesehen von den technischen Vorrichtungen (Einäscherungsanlage) sind in den Einrichtungen jeweils eine Kühlhalle zur Aufbahrung der in Särgen liegenden Verstorbenen, Sozialräume sowie Feierhallen untergebracht.
Der Aufbau und die Betriebsweise der Einäscherungsanlagen im Flamarium trägt sowohl den Grundsätzen an einen würdevollen Umgang mit Verstorbenen als auch speziellen technischen Bestimmungen Rechnung. Die vorgehaltene Technik der Einäscherungsanlagen lässt sich in drei grundlegende Baugruppen unterteilen:
Das Kernstück bildet der Kremationsofen. Ihm sind Vorrichtungen für die Kühlung der entstehenden Rauchgase sowie Aggregate zur Rauchgasreinigung nachgeschaltet. Die Einäscherungsanlagen sind linienbezogen aufgebaut, d.h. jeder Ofen bildet mit den nachgeschalteten Aggregaten eine gesonderte Linie und verfügt über einen eigenen Schornstein zur Ableitung der gereinigten Rauchgase. Nur auf diese Weise ist eine kontrollierte Steuerung des Einäscherungsprozesses möglich.
Die Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung, die VDI-Richtlinie 3891 Emissionsminderung – Anlagen zur Humankremation sowie die Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien UVV 4.7 einschließlich Anhang bilden in Deutschland das technische Regelwerk für die Errichtung und den Betrieb von Einäscherungsanlagen.
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind gemäß den Bestimmungen der 27.BImSchV beim Betrieb einer Einäscherungsanlage die Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (50 mg/m3), Organische Stoffe (20 mg/m3), Gesamtstaub (10 mg/m3) und Dioxine/Furane (0,1 ng TE/m3) im Rauchgas einzuhalten.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Informationsschrift zur Technik im Flamarium.
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