Der Umgang mit Verstorbenen unterliegt nicht nur strengsten rechtlichen Anforderungen, sondern muss sich selbstverständlich auch an hohen ethischen Standards messen lassen. Die Gütegemeinschaft Flamarium - die Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG, der Gemeinnützige Feuerbestattungsverein Halle e.V. und die Trägergemeinschaft der Halloren GmbH - ist sich dieser besonderen Verantwortung dem Verstorbenen und seinen Angehörigen gegenüber stets bewusst und hat daher in allen Betriebsabläufen höchste Qualitätsstandards etabliert; dies gilt in besonderem Maße für den pietätvollen Umgang mit der Asche des Verstorbenen.
Wir stellen insbesondere sicher, dass der Totenasche keine Bestandteile (Zahngold, Schmuck etc.) zur weiteren wirtschaftlichen Verwendung entnommen werden. Vielmehr erfordert es die Achtung vor dem Verstorbenen, dass sämtliche Aschebestandteile in würdevoller Weise behandelt und damit nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. In diesem Zusammenhang bitten wir zugleich um Verständnis dafür, dass auch etwaigen Herausgabewünschen einzelner Angehöriger grundsätzlich nicht entsprochen werden kann.
Vor dem Hintergrund verschiedener Medienberichte über teils deutlich abweichende Handhabungen in einigen kommunalen Krematorien garantieren wir daher auch in Zukunft, dass im Rahmen unserer betrieblichen Abläufe der Verstorbene und die Totenasche in jeder Phase der Feuerbestattung pietät- und würdevoll behandelt werden.