Gemäß der 2. Anordnung zur 8. Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus (gültig ab 3.11.2020) sind Trauerfeiern in Sachsen-Anhalt im Freundes- und Familienkreis zulässig.
Unter Einhaltung der Abstände können wir Trauergemeinschaften in Halle bis zu 70 Plätze (große Feierhalle) und in Osmünde bis zu 34 Plätze anbieten.
Da der Mindestabstand eingehalten wird, müssen in den Feierhallen keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.