Derzeit gilt die zehnte Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Bezug auf die Corona-Pandemie.Der engste Freundes- und Familienkreis bei Trauerfeiern darf anwesend sein.
Die genaue Anzahl der Trauergäste bemisst sich ausserdem an den räumlichen Gegebenheiten der Feierhallen. Die Details sind mit dem Bestattungsunternehmen zu besprechen. Unsere Kunden entnehmen die aktuellen Informationen bitte immer dem Bestatterportal.