Flamarium Saalkreis GmbH & Co. KG
Tradition, Soziales und Kultur –
Förderung und Veranstaltungen
für das Gemeinwesen

Trauerfeiern wieder erlaubt

Gemäß der 4. Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus sind Trauerfeiern in Sachsen-Anhalt wieder erlaubt.

Zulässig sind der engste Familien- und Freundeskreis der / des Verstorbenen, Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens.

Wir richten unsere Trauerhalle im Flamarium Osmünde so her, dass die Abstände eingehalten werden können und bemühen uns, trotz der schwierigen Situation, einen würdigen Abschied möglich zu machen.

Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 3 Nr. 3 der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. April 2020.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Flamarium Saalkreis
GmbH & Co. KG

Am Flamarium 1
06184 Kabelsketal OT Osmünde
Tel 034605 - 45 39 - 0

Gemeinnütziger
Feuerbestattungsverein Halle e.V.

Landrain 25
06118 Halle (Saale)
Tel 0345 - 520 82 - 0
Fax 0345 - 520 82 - 20

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