Gemäß der 4. Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus sind Trauerfeiern in Sachsen-Anhalt wieder erlaubt.
Zulässig sind der engste Familien- und Freundeskreis der / des Verstorbenen, Trauerredner oder Geistliche und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens.
Wir richten unsere Trauerhalle im Flamarium Osmünde so her, dass die Abstände eingehalten werden können und bemühen uns, trotz der schwierigen Situation, einen würdigen Abschied möglich zu machen.
Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 3 Nr. 3 der Vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. April 2020.